| Für Leasing in Österreich sind § 21 Abs. 1 BAO, die Einkommensteuerrichtlinien von 1984 und entsprechende steuerliche Kommentare maßgeblich.
Grundsätzlich gilt:
Vertragsdauer maximal 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Maximale Vorleistung von 30% der Anschaffungskosten, weitere 20% sind als unverzinste Kaution zulässig. Kaufoptionen sind nicht zulässig, wenn der Optionswert unter 50% des linearen Restwertes liegt.
Leasing kann in Österreich zur Steueroptimierung genutzt werden. (Leasing-Effekt, Sale-and-lease-back, usw.)
- Vollamortisations-Leasing
Grundvertragsdauer mindestens 40% und max. 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Zum Ende des Leasing-Vertrages kann der Leasingnehmer verlängern oder das Objekt zu einem symbolischen Wert (z.B. eine Leasingrate) kaufen.
- Teilamortisations-Leasing
Bei diesem Modell wird ein kalkulatorischer Restwert zum Ende der kündbaren Vertragslaufzeit festgelegt, der dem voraussichtlichen Objektwert entspricht und sich am linearen Restbuchwert (zumindest ½ Restbuchwert) orientiert.
- Eigentumsvorbehaltkaufverträge (Mietkaufverträge)
Leasing-Gesellschaft kauft ein Wirtschaftsgut und verkauft unter Eigentumsvorbehalt an Kunden. Bei Erfüllung aller Pflichten geht das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit auf den Kunden über.
Besonderheiten:
Üblicherweise erfolgt eine Vereinbarung der Leasing-Raten auf Basis einer variablen Verzinsung (Ausnahme Eigentumsvorbehaltkaufverträge). Leasingverträge werden als Bestandsverträge mit einer staatlichen Mietvertragsgebühr von 1% belegt (Kreditgebühr liegt bei 0,8%).
Hauptsitz:
SG Equipment Leasing Austria GmbH
Mariahilfer Str. 123 / TOP 122
A-1060 Wien
Telefon: +43 (0)1 5223410
Telefax: +43 (0)1 5223410 22
Filiale:
Feldkirchner Straße 140
A - 9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0)463 501611
Telefax: +43 (0)463 501611 172
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